Königsordnung

 
§1 Königsfamilie
 
Das Amt des Schützenkönigs -königin, des ersten bzw. zweiten Ritters oder -ritterin, sowie der Jugendkönigs oder -königin, kann nur erlangen wer ordentliches Mitglied des Schützenvereines Kiebitzgrund 1977 e.V. ist.
 
Als Zeichen Ihrer Würde, werden dem König und der Königin die Königsketten überreicht! Der 1. und 2. Ritter sowie der Jugendkönig erhalten einen Orden.
 
Sie verpflichten sich mit der Übernahme des Amtes, bei Veranstaltungen, zu denen eine berechtigte Einladung besteht, das Ansehen des Schützenvereins nach ihren Möglichkeiten würdig zu vertreten. Außerdem stimmen Sie der verarbeitung Ihres Namens in öffentlichen Medien zu.
 
§2 Teilnahmeberechtigung zum Königsschuss
 
Schützenkönig oder -königin kann werden, der im Sportjahr in dem das Schießen stattfindet, das 21. Lebensjahr vollendet.
 
Ritter kann werde, der im Sportjahr in dem das Schießen stattfindet, das 18. Lebensjahr vollendet hat.
 
Jugendkönig oder -königin kann werden, der im Sportjahr in dem das Schießen stattfindet, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
 
§3 Königsfamilie
 
Die Königsfamilie besteht aus:
- König
- Königin
- 1.Ritter
- 2.Ritter
- Jugendkönig/in


§4 Ermittlung der Königsfamilie
 
Die Königsfamilie wird durch einen Wettkampfschuss ohne Probeschuss ausgeschossen.

Der Vorstand ist ermächtigt die Wettkampfwaffe für den Königsschuß auszuwählen. Hierbei ist möglichst darauf zu achten, dass die Chancengleichheit für alle Teilnehmer gewährleistet ist.

Das amtierende Königspaar kann im Folgejahr nicht erneut die Königswürde erlangen.

§5 Ort und Zeitpunkt des Königsschießens
 
Das Königsschießen erfolgt in einer durch den Vorstand ausgewählten Schießsportanlage. Die möglichen Termine zur Abgabe des Königsschusses werden im Vorfeld durch den Vorstand bekannt gegeben.
 
§6 Proklamation der Königsfamilie
 
Die Königsfamilie wird im Anschluss an die Schießtermine im Rahmen einer Vereinsveranstaltung bekannt gegeben.
 
§7 Verlust der Mitgliedschaft in der aktuellen Königsfamilie
 
Verlust der Mitgliedschaft in der aktuellen Königsfamilie tritt bei Ausschluss oder Austritt aus dem Schützenverein Kiebitzgrund 1977 e.V. ein.
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